Infoniqa: Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr. Strukturierte Adressen – ab November 2025 bzw. November 2026 verpflichtend

Update auf Version 2025 SP3 oder V2024 SP7 erforderlich
Bitte beachten Sie folgende wichtige Termine:
- 21.11.2025 QR-Rechnungen und Zahlungen im EU-Raum: Strukturierte Adressen verpflichtend
- 14.11.2026 Für alle Zahlungen: Strukturierte Adressen verpflichtend
Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine unstrukturierten Adressen mehr verwendet werden. Entsprechende Zahlungen könnten sonst von den Banken abgelehnt werden.
Beispiel für den EU-Raum: Die Unternehmung mit Infoniqa ONE 200 ist in der Schweiz und will am 21.11.2025 eine Kreditorenrechnung eines Kreditors mit Sitz im EU Raum (Bank im EU-Raum) bezahlen. Diese muss demnach bis am 20.11.2025 die Version 2025 SP3 oder Version 2024 SP7 installieren.
Was bedeutet das konkret?
Bisher konnten Adressdaten als unstrukturierter Freitexterfasst werden (z. B. "Musterstrasse 1, 8000 Zürich" in einem einzigen Feld). Neu müssen diese Informationen in klar getrennten Feldern vorliegen, z. B.:
· Strasse: Musterstrasse
· Hausnummer: 1
· PLZ: 8000
· Ort: Zürich
· Land: CH
Nur so ist eine automatisierte und fehlerfreie Verarbeitung im Zahlungsverkehr möglich.
Unternehmen, die Zahlungsdateien im Format pain.001 erstellen (z. B. für Lohn-oder Kreditorenzahlungen), müssen sicherstellen, dass alle Empfängeradressenkorrekt und strukturiert in der Software hinterlegt sind.

Handlungsempfehlung:
Das Update auf Version 2025 SP3 oder Version 2024 SP7 durchführen.
Prüfen Sie bitte Ihre aktuelle Version und planen Sie, wenn nötig, frühzeitig ein Update ein.
Ihre aktuelle Version können Sie wie folgt nachschauen:

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